AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 


Geltungsbereich
Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. 
Etwaige anderslautende Einkaufsbedingungen des Käufers haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich vom Verkäufer bestätigt werden.

Angebote und Vertragsabschluss
Alle Angebote des Verkäufers verstehen sich in allen Teilen freibleibend. Form-, Farb- und 
Leistungsangaben sowie Abbildungen sind nur annähernd und unverbindlich. Der Mindestauftragswert beträgt bei Neukunden im Inland 200,- €, im Ausland 500,- €. Die in den Preislisten, Inseraten und Werbeschriften des Verkäufers genannten Preise sind stets 
freibleibend und gelten erst bei schriftlicher Auftragsbestätigung als vereinbart. Die Preise des 
Verkäufers verstehen sich netto, ohne Mehrwertsteuer.
Für Verpackungen, Bruchversicherung berechnet der Verkäufer 2 % des Warenwertes.
Verträge werden erst durch schriftliche Bestätigung des Verkäufers, spätestens mit Rechnungserteilung, wirksam. 

Lieferung
Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist zu gewähren. Liefert der Verkäufer bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfristen nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere bei Arbeitskämpfen sowie bei höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Der Verkäufer darf Teillieferungen vornehmen, soweit dies dem Käufer zumutbar ist. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Käufers. Die Lieferung erfolgt ab Werk. Der Versand erfolgt nach freiem Ermessen des Verkäufers ohne Haftung für billigste und schnellste Verfrachtung oder rechtzeitige Ankunft.

Zahlungen
Zahlungen sind in bar oder unmittelbar auf eines der Bankkonten des Verkäufers zu leisten. 
Die Außendienstmitarbeiter des Verkäufers sind nicht inkassoberechtigt.


Rücktritt

Der Verkäufer wird von seiner Lieferverpflichtung frei, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eintreten und der Verkäufer die Nichtlieferung nicht zu vertreten hat und 
keine gleichartige Ware beschaffen kann. Der Verkäufer wird den Käufer hierüber unverzüglich benachrichtigen. 


Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zum vollständigen 
Ausgleich aller weiteren aus der Geschäftsverbindung offenen Forderungen Eigentum des Verkäufers. 
Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Käufer eine Verpfändung oder 
Sicherungsübereignung untersagt.
Dem Käufer ist es gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu vermischen oder zu verbinden. Die Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung (im Folgenden: „Verarbeitung“ und im Hinblick auf den Liefergegenstand: „verarbeitet“) erfolgt für den Verkäufer; der aus der Verarbeitung entstehende Gegenstand wird als „Neuware“ bezeichnet. Der Käufer verwahrt die Neuware für den Verkäufer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Bei der Verarbeitung mit anderen, nicht dem Käufer gehörenden Gegenständen steht dem Verkäufer Miteigentum an der Neuware in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes des verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Liefergegenstandes zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung ergibt. Sofern der Käufer Alleineigentum an der Neuware erwirbt, sind sich Verkäufer und Käufer darüber einig, dass der Käufer dem Verkäufer Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes des verarbeiteten Liefergegenstandes zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung einräumt.
Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware tritt der Käufer hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer mit allen Nebenabreden sicherungshalber an den Verkäufer ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem vom Verkäufer in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der dem Verkäufer abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen. Bis auf Widerruf ist der Käufer zur Einziehung der an den Verkäufer sicherungshalber abgetretenen Forderungen befugt. Der Käufer wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an den Verkäufer weiterleiten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Käufers, ist der Verkäufer berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Käufers zu widerrufen. Außerdem kann der Verkäufer nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsrechte offen legen und die abgetretenen Forderungen verwerten.
Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Käufer dem Verkäufer die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Kunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen.
Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die dem Verkäufer zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, wird der Verkäufer auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben; dem Verkäufer steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu. Bei Pflichtverletzungen des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes/der Neuware liegt keine Rücktrittserklärung des Verkäufers, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.


Gewährleistung

Ist der Käufer Unternehmer, leistet der Verkäufer für Mängel der Ware zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Ist der Käufer Unternehmer, muss er dem Verkäufer offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen, andernfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Ist der Käufer Verbraucher, muss er dem Verkäufer innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Feststellung des vertragswidrigen Zustands der Ware über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei dem Verkäufer. Unterlässt der Käufer diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Wählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat. Ist der Käufer Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Übergabe der Ware. Ist der Käufer Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre nach Übergabe der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr. Die Gewährleistungsfristen gelten nur, wenn der Käufer den Mangel dem Verkäufer rechtzeitig angezeigt hat. Erhält der Käufer eine mangelhafte Montageanleitung, ist der Verkäufer lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht. Muster, Werkzeuge und Formen Muster sind hinsichtlich ihrer sämtlichen Eigenschaften nur bei ausdrücklicher Bestätigung des Verkäufers verbindlich. Geringe Abweichungen sind gestattet. Muster werden nur gegen Berechnung und Zahlung geliefert und werden nicht vom Verkäufer zurückgenommen. Werkzeuge und Formen jeder Art bleiben im Eigentum des Verkäufers, auch wenn der Käufer die Werkzeuge und Formen bezahlt hat. Schutzrechte Dritter Für Zeichnungen, Modelle oder Muster, die der Käufer dem Verkäufer zur Verfügung stellt, übernimmt der Käufer die volle Gewähr dafür, dass durch Herstellung und Lieferung dieser Gegenstände Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Sofern dem Verkäufer von einem Dritten unter Berufung auf seine Schutzrechte die Herstellung und die Lieferung solcher Waren verboten werden, ist der Verkäufer berechtigt, die Herstellung und die Lieferung unter Ausschluss aller Schadenersatzansprüche des Käufers einzustellen und Ersatz aller entstandenen Kosten vom Käufer zu verlangen. Für alle Schäden, die dem Verkäufer durch Verletzung etwaiger Schutzrechte entstehen, haftet der Käufer und ist verpflichtet, dem Verkäufer für die Durchführung notwendiger Rechtsstreite entsprechende Kostenvorschüsse zu leisten. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist Beerfelden. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Michelstadt, bzw. das Landgericht Darmstadt. 



Anwendbares Recht

Es findet deutsches Recht Anwendung. Vertragsänderung Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.



Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages zwischen den Parteien einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

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